Aufgabenbereich des Steueramts
Das Gemeindesteueramt ist primär für die Gemeindesteuern zuständig:
• Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinde
• Handänderungssteuer
• Liegenschaftssteuer
• Grundstücksgewinnsteuer der Gemeinde
• Erbschafts- und Schenkungssteuer der Gemeinde
Für die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden besorgt sie
• Versand und Einzug der Steuererklärungen;
• Einzug der Quellensteuer.
Übrigens: Die Gemeindesteuer beträgt ab 1.1.2009 100 % der einfachen Kantonssteuer.
Steuererklärung:
Es gelten nachstehende Einreichefristen im Folgejahr:
31. März für Unselbstständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
30. September für Selbstständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).
Steuererklärung am PC ausfüllen mit „SofTax GR“
„SofTax GR“ ist die offizielle Software der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden für das Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen (inkl. einfache Gesellschaften und unverteilte Erbschaften) mit Wohnsitz im Kanton.
Mit der Standardversion können maximal 5 Steuererklärungen ausgefüllt werden. Das Programm unterstützt die gängigen Windows-Betriebssysteme 95, 98, ME, 2000, NT 4.0, XP sowie Linux und Mac. Es ist auf CD erhältlich bei der Drucksachen- und Materialzentrale des Kantons Graubünden (Planaterrastr. 16, 7000 Chur, Tel. 081 257 22 60; E-Mail: bestellungen(at)dmz.gr.ch) oder als Download bei der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden: (Bitte beachten Sie die Hinweise über Dateigrösse und Systemvoraussetzungen.)
Hinweise
Fristverlängerungen wollen Sie vor Ablauf der Einreichefrist begründet an das Gemeindesteueramt richten. Bewilligungen von Verlängerungsgesuchen werden nicht mitgeteilt.
Bei Ehepaaren haben beide Ehegatten die Steuererklärung zu unterzeichnen.
Fehlende Formulare können beim Gemeindesteueramt bezogen werden.
Wird die Steuererklärung per EDV ausgefüllt, ist das „Stammblatt mit Barcodes“ ebenfalls zu unterzeichnen und einzureichen.
Fragen zur Steuererklärung
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Veranlagung von Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen, Grundstücksgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern und Steuern juristischer Personen ist die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden zuständig. Detaillierte Informationen sind im Internet abrufbar bei der Kantonalen Steuerverwaltung.
Für Fragen zur Kirchensteuer ist die katholische Kirchgemeinde zuständig.
Öffnungszeiten und Ansprechpersonen: siehe Gemeindekanzlei
Homepage Kantonale Steuerverwaltung Graubünden