Quellensteuer-Abrechnung der Arbeitgeber
Die Quellensteuer-Abrechnung für das 1. Halbjahr 2010 (1. Januar - 30. Juni) sind durch die abrechnungspflichtigen Arbeitgeber bis 31. Juli 2010 dem Gemeindesteueramt einzureichen.
Der geschuldete Quellensteuerbetrag ist bis 15. August 2010 mit dem Gemeindesteueramt abzurechnen (PC-Konto 70-3826-0).
Betroffene Arbeitgeber, welche keine Abrechnungsunterlagen erhalten haben, sind verpflichtet, sich beim Gemeindesteueramt zu melden.
Besten Dank für die Mitarbeit.