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1-spaltig NORMAL

Quellensteuer-Abrechnung der Arbeitgeber

Die Quellensteuer-Abrechnung für das 1. Halbjahr 2010 (1. Januar - 30. Juni) sind durch die abrechnungspflichtigen Arbeitgeber bis 31. Juli 2010 dem Gemeindesteueramt einzureichen.


Der geschuldete Quellensteuerbetrag ist bis 15. August 2010 mit dem Gemeindesteueramt abzurechnen (PC-Konto 70-3826-0).


Betroffene Arbeitgeber, welche keine Abrechnungsunterlagen erhalten haben, sind verpflichtet, sich beim Gemeindesteueramt zu melden.


Besten Dank für die Mitarbeit.