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1-spaltig NORMAL

Aufgabenbereich der AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist eine Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden. Sie berät in Fragen der

 

• Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

• Invalidenversicherung (IV)

• Erwerbsersatzordnung (EO)

• Familienzulagen (FAK)

• Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV)

 

Sie ist zuständig für

 

• Fragen rund um den Versicherungsausweis (AHV-Ausweis)

• Kinderzulagen

• Anträge für AHV- und IV-Renten und Ergänzungsleistungen

• Anmeldungen für Selbstständigerwerbende

• Lohnabrechnungen von Arbeitgebern, für welche

die Sozialversicherung Graubünden zuständig ist.

 

 

Öffnungszeiten und Ansprechpersonen: siehe Gemeindekanzlei

 

Hompage der AHV-IV- Institution

 

Homepage Bundesamt für Sozialversicherungen