Aufgabenbereich der AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist eine Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden. Sie berät in Fragen der
• Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
• Invalidenversicherung (IV)
• Erwerbsersatzordnung (EO)
• Familienzulagen (FAK)
• Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV)
Sie ist zuständig für
• Fragen rund um den Versicherungsausweis (AHV-Ausweis)
• Kinderzulagen
• Anträge für AHV- und IV-Renten und Ergänzungsleistungen
• Anmeldungen für Selbstständigerwerbende
• Lohnabrechnungen von Arbeitgebern, für welche
die Sozialversicherung Graubünden zuständig ist.
Öffnungszeiten und Ansprechpersonen: siehe Gemeindekanzlei
Hompage der AHV-IV- Institution
Homepage Bundesamt für Sozialversicherungen
